Verhaltensregeln
Verbindliche Erklärung & Nutzungsbedingungen für erlaubnispflichtige Artikel
§1 Geltungsbereich
Diese besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Bestellungen von Artikeln, deren Erwerb und Umgang eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder einen Befähigungsschein voraussetzt.
§2 Nachweis der Berechtigung
(1) Der Erwerb erlaubnispflichtiger Artikel setzt die vorherige erfolgreiche Prüfung geeigneter Nachweise durch den Händler voraus.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung gültige und vollständige Dokumente (z. B. Erlaubnis nach § 27 oder § 7 SprengG, Befähigungsschein nach § 20 SprengG) vorzulegen.
(3) Ein Anspruch auf Freischaltung oder Belieferung besteht nicht.
§3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde versichert mit Übermittlung der Dokumente, dass er zum Erwerb und Umgang mit den bestellten Artikeln in vollem Umfang berechtigt ist.
(2) Der Kunde verpflichtet sich,
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alle gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen und Anzeige- bzw. Genehmigungspflichten einzuhalten,
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die Artikel ausschließlich im Rahmen seiner Erlaubnis zu verwenden,
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eine Überlassung an nicht berechtigte Dritte auszuschließen.
(3) Änderungen, Einschränkungen, Ruhen oder der Entzug der Berechtigung sind dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
§4 Prüfungsvorbehalt und Widerruf
(1) Sämtliche Freischaltungen und Lieferungen erfolgen unter Vorbehalt.
(2) Der Händler ist berechtigt, jederzeit weitere Nachweise anzufordern sowie Freischaltungen oder Lieferzusagen ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu verweigern oder zu widerrufen.
§5 Verantwortung und Haftung
(1) Die Verantwortung für ordnungsgemäße Lagerung, Transport, Verwendung, Versicherung sowie die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften liegt ausschließlich beim Kunden.
(2) Der Kunde stellt den Händler von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen frei, die auf unrichtigen Angaben oder einer nicht bestimmungsgemäßen bzw. unzulässigen Verwendung beruhen.
(3) Eine Haftung des Händlers für die rechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Verwendung ist ausgeschlossen.
