top of page

Datenschutz

Datenschutzbestimmungen für die Verifizierung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse

§1 Zweck der Datenerhebung

Zur Freischaltung und Belieferung erlaubnispflichtiger Artikel verarbeitet der Händler personenbezogene Daten sowie Dokumente, die vom Kunden im Rahmen des Verifizierungsverfahrens übermittelt werden (z. B. Erlaubnisse nach SprengG, Befähigungsscheine, Ausweisdaten, behördliche Angaben).

 

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung der Erwerbs- und Umgangsberechtigung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Händlers.

§2 Art der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Prüfung können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:

  • Vor- und Nachname

  • Anschrift

  • Geburtsdatum

  • Angaben zur Erlaubnis bzw. zum Befähigungsschein

  • ausstellende Behörde, Gültigkeit, Auflagen

  • Kopien oder Fotografien eingereichter Dokumente

§3 Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Händlers, insbesondere zur Verhinderung unbefugter Abgaben erlaubnispflichtiger Artikel.

§4 Empfänger der Daten

Eine Weitergabe erfolgt grundsätzlich nicht.

Der Händler ist jedoch berechtigt und verpflichtet, Daten an zuständige Behörden zu übermitteln, sofern hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder behördliche Anfragen vorliegen.

§5 Speicherdauer

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den Verifizierungszweck, gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten oder zur Abwehr möglicher Haftungsansprüche erforderlich ist. Anschließend erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

§6 Pflicht zur Bereitstellung

Ohne Bereitstellung der erforderlichen Daten und Dokumente ist eine Freischaltung für den Erwerb erlaubnispflichtiger Artikel nicht möglich.

§7 Rechte der betroffenen Person

Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Löschung im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zu, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

bottom of page